KFZ – Reparaturen


 

 

Bei einem unverschuldeten Unfall erfolgt die Abwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. In diesem Fall spricht man von einem sogenannten Haftpflichtschaden. Das bedeutet, dass der Schadensverursacher den gesamten Schaden, der durch dieses Ereignis entstanden ist, ersetzen muss (§249 BGB). In der Regel setzt sich dieser Schaden aus mehreren Positionen (Sachschaden, evtl. Personenschaden) zusammen.

Aufgrund gesetzlicher Regelungen oder durch die deutsche Rechtsprechung sind die folgenden Rechte für den Geschädigten durchsetzbar:

• die freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen
• die freie Wahl eines Rechtsanwaltes
• die freie Wahl der Reparaturwerkstatt

Ist die Rechtslage eindeutig, müssen die Kosten der o.g. Leistungen in vollem Umfang von der gegnerischen Versicherung beglichen werden.

Ein Unfallgutachten dient zur Beweissicherung vor Gericht, für die Versicherung zur Schadensbetrachtung und Abrechnung. Durch unsere korrekte Gutachtenerstellung werden Verzögerungen bei der Regulierung vermieden.

Im Gutachten wird der Schadenhergang, Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges, Restwert des Unfallwagens, Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer eines vergleichbaren Fahrzeuges, eventuelle Wertminderung und die Kostenkalkulation der Ersatzteile und Arbeitszeiten beziffert.
Diese Fakten im Unfallgutachten sind Grundlagen der Schadenregulierung.